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Prüfung elektrischer Anlagen- und Betriebsmittel

Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Der VDE beschrieb in seinen Normen (z.B. DIN VDE 0701, DIN VDE 0702) die technische Verfahrensweise der Prüfung. Aktuell ist die neue vereinigte Norm DIN VDE 0701-0702. Des Weiteren schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Gefährdungsbeurteilung und §1 0 Prüfung der Arbeitsmittel, sowie die Technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (TRBS 1111) und TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel vor. Die Grundlage dieser Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung.


Im Zuge der elektrischen Betriebsmittelprüfung nach TRBS 2131 (BGV A3) kontrollieren wir jedes ortsveränderliche Elektrogerät in Ihrem Unternehmen. In einem normalen Büroraum dauert die Prüfung ca. 15-20 Minuten. In Werkstatt, Labor oder Produktion verlängert sich die Dauer pro Prüfung, da eine höhere Gefährdung besteht. Jedes Gerät wird von uns mit einer eindeutigen Barcodeplakette gekennzeichnet und mit allen wichtigen Daten (Barcode, Standort, Typ, Hersteller, Seriennummer, Prüffrist, Messergebnissen, ...) in einer Datenbank gespeichert. Bestandene Prüflinge bekommen zusätzlich eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung. Mit der Datenbank erhalten Sie eine komplette Inventarliste ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel.

Fragen Sie uns zu diesem wichtigen Thema. wir helfen Ihnen gerne weiter.

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